AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:
Die Rechtsbeziehung der Fa. MKK Baubiologie, Sachverständigenbüro Heike Kunert, zu dem Auftraggeber (AG) werden durch die nachfolgenden Vertragsbedingungen festgelegt. Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß diesen Bedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der AG diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG sind unwirksam, es sei denn, dass hierzu eine gesonderte schriftliche Bestätigung vorliegt.

Auftragserteilung:
Gegenstand des Auftrages sind baubiologische Untersuchungen, Messungen und Beratungen sowie alle im aktuellen Leistungsverzeichnis der Fa. MKK Baubiologie aufgeführten Dienstleistungen. Nach Auftragserteilung durch den AG erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Nennung und / oder Auflistung der durch den Auftragnehmer (AN) auszuführenden Leistungen. Mit dieser Bestätigung gilt der Auftrag als fest vereinbart. Wenn sich im Verlaufe des Auftrages neue Aspekte ergeben, kann das Auftragsvolumen des ursprünglich vereinbarten Leistungsrahmen schriftlich ergänzt werden. Beide, AN und AG, müssen diese Erweiterungen des Auftragsumfanges schriftlich bestätigen.

Auftragsdurchführung:
Jeder Auftrag wird von meinem Büro nach den vorgeschriebenen Maßgaben für Sachverständige und Gutachter neutral, unparteiisch, objektiv und mit dem erforderlichen Sach- und Fachwissen ausgeführt. Wenn dem Büro des AN das für die Ausführung des Auftrages nötige Fachwissen fehlt oder dieses nicht ausreichend ist, so hat der AN dies dem AG anzuzeigen und um die Genehmigung zum Hinzuziehen eines weiteren, in diesem Bereich kompetenteren, Sachverständigen zu ersuchen. Die Entscheidung des AG ist in diesem Fall für den AN bindend. Wünscht der AN keinen weiteren Sachverständigen hinzu zu ziehen, so muss der Auftragsumfang dahingehend verändert werden, dass die Punkte, bei welchem dem AN das erforderliche Fachwissen fehlt, aus dem Auftragsumfang herausgenommen und gestrichen werden. Andere Punkte des Auftrages bleiben davon unberührt. Der Auftrag gilt in diesem Fall als geändert, nicht aber als storniert.

Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf der vereinbarten Leistungen sichergestellt sind.
Hierzu gehören insbesondere die Terminsicherstellung, die Einhaltung vorzubereitender Maßnahmen lt. Auftragsbestätigung, die Schaffung einer direkten Zugänglichkeit zu relevanten Räumlichkeiten und die Bereitstellung notwendiger Informationen und Unterlagen.

Der AG ist verpflichtet, dem AN vor Auftragserteilung, spätestens aber vor dem Beginn der Ausführung des Auftrages, auf alle ihm bekannte Risiken oder Gefahren, die in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen, möglichst schriftlich, hinzuweisen. Der AN hat das Recht, den Auftrag bei ihm drohender Gesundheitsgefährdung abzulehnen, auch wenn dies erst nach der Auftragsannahme erkenntlich wird. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten und Aufwendungen ohne Kürzungen vom AG zu begleichen.

Kleinere Arbeiten wie das Herausnehmen von Materialproben aus Baukörpern oder Anfertigung von Kontrollbohrungen werden vom AN selbst durchgeführt. Die Leistungen umfassen jedoch nicht die Durchführung von handwerklichen Arbeiten oder Sanierungsmaßnahmen, die in Verbindung mit dem zu erbringenden Auftrag stehen. Hierfür sind vom AG gesonderte Firmen hinzuzuziehen. Der AN kann in diesem Fall die für die erforderlichen Arbeiten geeignete Fachfirmen vorschlagen. Die letztliche Beauftragung dieser obliegt jedoch dem AG.

Nach ausgeführter Leistung und Zusammenstellung aller erforderlichen Daten erstellt der AN gemäß dem Auftrag entweder einen Untersuchungs- und Abschlussbericht oder fertigt das beauftragte Gutachten an. Bei umfangreichen Arbeiten können auch Zwischenprotokolle erstellt werden. Die Berichte dürfen nur unter Zustimmung des AN und in vollständigem Umfang vervielfältigt oder veröffentlicht, keinesfalls aber verändert und ohne Zustimmung des AN weitergegeben werden. (Urheberrechtschutz ).

Vergütung:
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Preise des aktuellen Leistungsverzeichnisses, die mit der Auftragsbestätigung bereitgestellt werden oder der bei Auftragsvergabe zwischen dem AG und AN vereinbarte Festpreis.

Zahlung:
Der AN tritt mit dem Versand des Gutachtens bzw. dem Bericht in Vorlage, daher stellt der AN dem AG die Leistungsabrechnungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. es sei denn, AG und AN haben im Auftrag andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Ist dies nicht der Fall, befindet sich der AG nach 10 Tagen ohne weitere Mitteilung im Zahlungsverzug. Bei umfassenden Leistungen können nach Absprache auch Abschlagsrechnungen ausgestellt werden. Kommt der AG mit einer Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Überziehungskredite berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem AN auf entsprech-enden Nachweis vorbehalten. 

Haftung und Verjährung:
Der AN schließt die Haftung für alle Fälle aus, in denen ein Schaden vorsätzlich und / oder grob fahrlässig verursacht wurde. 

Gerichtsstand:
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Büros der Fa. MKK Baubiologie.