Gutachten

Gutachten

In Deutschland und auch dem europäischen Ausland unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Gutachten.
Allen Formen und Arten von Gutachten gemeinsam ist, dass sie
– Fachkompetent und sachbezogen
– unparteiisch
– neutral
– objektiv
sein müssen.
Welche Form des Gutachtens gewählt oder benötigt wird, hängt von der jeweiligen Situation, der Sach- und Rechtslage ab.

Beispiele

Ein Hausherr möchte sein Anwesen verkaufen und benötigt für eine realistische Preisangabe ein Gutachten. Er beauftragt einen Sachverständigen, ein Wertgutachten zu erstellen. Diese Form von Gutachten bezeichnet man als Privatgutachten.

Mieter und Vermieter streiten bezüglich eines Schadens an der Mietsache. Der Mieter möchte die Miete kürzen und beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, welches belegt, dass der von ihm gerügte Schaden real ist und eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Auch dies ist ein Privatgutachten.

Privatgutachten werden von einer Privatperson, einer Firma, einer Kommune etc. in Auftrag gegeben. Sie können der Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens dienen, in welchem es als qualifizierter Parteivortrag gewertet wird, aber meist nicht eine gerichtliche Beweisaufnahme erspart.

Eine Unterform des Privatgutachtens ist das sog. Schiedsgutachten.
Beispiel: Mieter und Vermieter streiten über einen Schaden an der Mietsache; die Fronten sind aber noch nicht derart verhärtet und verfeindet, so dass die beiden Parteien sich entscheiden, ein gemeinsames Schiedsgutachten einzuholen. Im Normalfall unterwerfen sich die beiden Parteien bei der Einholung eines Schiedsgutachten den Ergebnissen des Gutachtens und verzichten auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Bei Schiedsgutachten sind die Schiedsgutachterklausel sowie die Schiedsgerichtsvereinbarung zu beachten.

Eine weitere Gutachtenform ist das Gerichtsgutachten.
Gerichtsgutachten werden im Verlauf einer gerichtlichen Auseinandersetzung von zwei oder mehreren Parteien durch den zuständigen Richter in Auftrag gegeben. Hierbei unterscheidet man zwischen
– dem selbständigen Beweisverfahren und
– dem Hauptsacheverfahren.
Für beide Verfahren gelten bestimmte Vorgaben, die zu erläutern hier an dieser Stelle zu weit führen würde.

MKKBaubiologie bietet Ihnen alle Arten von Gutachten an.

Heike Kunert ist unsere vom TÜV Rheinland zertifizierte Gutachterin. Stellen Sie gern eine unverbindliche Anfrage per Email. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch oder persönlich bei einem individuell vereinbarten Beratungstermin in unseren Büroräumen zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine bei Ihnen zuhause oder am streitgegenständlichen Objekt NICHT KOSTENFREI gefahren werden können. Diese müssen anhand unserer gültigen Preisliste mit den Stundensätzen und An- und Abfahrtskosten in Rechnung gestellt werden.